AGB

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem Auftragnehmer (im folgenden Berater), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5. Der Berater führt Coaching, Training, Workshops und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Die abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der Berater nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des/der Auftraggebers:in vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen.

1.6. Die Rechtsgeschäfte können per E-Mail, telefonisch, per Kontaktformular oder über die Webseite zustande kommen. Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Berater ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Berater selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes, direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

2.3 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Berater zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Berater anbietet.

3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der/die Auftraggeber:in wird den Berater auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem Berater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen des Beraters zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Berater verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Der Berater ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Berater, seinen Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben beim Berater. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Beraters zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Beraters – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt den Berater zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der Berater ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Er wird den/die Auftraggeber:in hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Berater haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Berater beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Beraters zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Berater das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Berater diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Eigenverantwortung

9.1 Jede:r Auftraggeber:in trägt die volle Verantwortung für sich und seine/ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Die Beratung ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

9.2 Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten Gespräche. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Berater macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Berater steht dem/der Auftraggeber:in als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom/von der Auftraggeber:in geleistet. Der/die Auftraggeber:in sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

10. Geheimhaltung / Datenschutz

10.1 Der Berater verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.

10.2 Weiters verpflichtet sich der Berater, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

10.3 Der Berater ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er sich bedient, entbunden. Er überträgt die Schweigepflicht vollständig auf diese, haftet aber nicht für deren Verstoß, sondern nur für seinen eigenen.

10.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

10.5 Der Berater ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in versichert dem Berater, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, getroffen worden sind.

11. Kosten

11.1. Alle Preise werden in Euro als Nettopreise zzgl. MWST gegenüber Unternehmern ausgewiesen. Gegenüber Privatpersonen wird der Bruttobetrag ausgewiesen.

11.2 Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber:in als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs-Honorars. Eigenanteile für geförderte Coaching- Pakete sind vor der ersten Stunde zu bezahlen. Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

11.3 Pakete, Stundenblöcke und Workshopkosten sind vor Beginn der ersten Stunde zu bezahlen. Erst der Eingang auf dem Konto des Beraters stellt eine verbindliche Platzzusage dar bzw berechtigt den/die Auftraggeber:in zu einem reduzierten Einzelstundensatz.

11.4 Der Berater wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

11.5 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Beraters vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

11.6 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Berater, so behält der Berater den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, zu leisten.

11.7 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. Für verspätete Zahlungen können Kosten für zweckentsprechende Mahnungen anfallen. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen kann die offene Forderung zur Begleichung an einen Rechtsanwalt übergeben werden. In diesem Fall werden die Kosten für die Inanspruchnahme der anwaltlichen Vertretung dem/der Auftraggeber:in übertragen. In Ausnahmefällen kann eine Ratenzahlung angeboten werden. Die Entscheidung darüber obliegt aber dem Berater.

11.8 Sollte der/die Auftraggeber:in in Zahlungsverzug geraten, ist der Berater berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Der Berater weiterhin berechtigt, Leistungen zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche.

12. Dauer einer Beratungseinheit sowie Ort des Coachings

12.1 Die Dauer einer Beratungseinheit (Einzelstunde) beträgt 60 Minuten.

12.2 In der Regel gibt es 1:1 Beratungen oder Gruppen-Workshops.

12.3 Das Coaching findet entweder in den Räumlichkeiten des Beraters oder online über Zoom im Einzelgespräch bzw. im Rahmen einer geschlossenen Gruppe statt.

13. Absage eines Termins

13.1 Eine kostenfreie Absage der Coaching- bzw. Beratungs-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 17.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.

13.2 Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für abgesagte Beratungen, Workshops, Kurse etc. verbleiben beim Berater und können vom/von der Auftraggeber:in entsprechend des Geldwertes der abgesagten Leistung aus dem Angebot des Beraters nachgeholt werden.

14. Elektronische Rechnungslegung

Der Berater ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

15. Dauer des Vertrages

15.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

15.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
– wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei bestehen und diese auf Begehren des Beraters keine Vorauszahlungen leistet
– Durch Einwirkungen höherer Gewalt.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

16.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

16.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Beraters. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Beraters zuständig.